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Garantie und Gewährleistung

Für Ihr Sava-Fahrrad gilt eine 2-Jahres-Garantie und eine 15-Jahres-Garantie. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die Garantien und Gewährleistungen abdecken, wie unser Garantie- und Gewährleistungsprozess abläuft, worauf Sie achten müssen und wie Sie einen Anspruch geltend machen können.

Was wird durch die 2-Jahres-Garantie abgedeckt?

Sava Bicycles übernimmt im Garantiefall alle anfallenden Service- und Versandkosten.

Die Garantie gilt sowohl für von Sava entwickelte Teile als auch für Teile von Originalherstellern wie Rock Shox. Die Garantie deckt nur Material- und Verarbeitungsfehler ab, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden.
Ersatz- und Verschleißteile wie Komponenten des Antriebsstrangs (Kette und Kassette), Lager oder Kabel sind von der Sava-Garantie ausgeschlossen. Auch Schäden, die durch äußere Einflüsse durch Unfallschäden, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des Rades oder Verschleiß entstehen, sind kein Garantiefall.
Der Garantieanspruch ist unabhängig vom ursprünglichen Besitzer des Rades. Das heißt, wenn Sie das Rad aus zweiter Hand gekauft haben und es weniger als 2 Jahre alt ist, können Sie es trotzdem in Anspruch nehmen.


Was wird durch die 15-jährige Garantie abgedeckt?
Sollten dennoch Probleme auftreten, bieten wir Ihnen zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine 15-jährige Garantie auf unsere Rahmen, Sattelstützen, Cockpits und Gabeln für alle Sava-Räder ab dem Kaufdatum.

Die Garantie deckt nur Material- und Verarbeitungsfehler ab, die zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden. Schäden, die durch äußere Einflüsse entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Zum Beispiel Abnutzung und Verschleiß.
Sie müssen der ursprüngliche Eigentümer des Fahrrads sein und können die Garantie bis zu 15 Jahre ab dem Kaufdatum in Anspruch nehmen.
Falls die Garantie in Anspruch genommen wird, übernehmen wir die Kosten für den Wiederaufbau und den Versand.





Akkus für Elektrofahrräder
Für die Akkus, die in unseren E-Bikes verwendet werden, gelten andere Garantiekriterien. Die Garantie deckt Defekte bis zu sechs Monate ab dem Kaufdatum oder bis zu 250 Ladezyklen ab, je nachdem, was zuerst eintritt.
FORM

Was ist nicht von der Garantie oder Gewährleistung abgedeckt?
Hier sind einige Beispiele dafür, was leider nicht von der Garantie abgedeckt ist:


Unfallschäden (Beschädigung des Rades durch einen Zusammenstoß, Sturz, Aufprall usw.)

Abnutzung und Verschleiß
Korrosionsschäden
Schäden, die durch eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Rades verursacht werden (z. B. Fahren mit einem Rennrad im Wald, Springen auf einem MTB mit festem Hinterbau usw.)

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